Ihr Unternehmen sucht einen Arbeitsmediziner?
Die Aufgaben des Betriebsarztes sind, ebenso wie die der Fachkraft für Arbeitssicherheit, im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) festgelegt.
Der Betriebsarzt kennt Ihr Unternehmen und die Arbeitsplätze / Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter.
Er berät Sie, ergänzend zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes; dazu gehören u.a. Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge
Das typische Leistungsspektrum im Bereich der Arbeitsmedizin:
- Betreuung Ihres Unternehmens nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2
Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen zu den Themen:
- Lärm (G20)
- Hautschutz (G24)
- Fahr- und Steuertätigkeit (G25)
- Atemschutz Gruppe 3 (G26.3)
- Absturzgefährdung (G41)
- Bildschirmtätigkeit (G37)
- Infektionsschutz (G42)
Weitere Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen sind in Absprache möglichn.