Der Unternehmer ist verantwortlich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter auf der Arbeit !

Er selbst hat dabei viele Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen.

Zusätzlich: Der Unternehmer muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt für sein Unternehmen bestellen. (Ausnahme: Unternehmermodell Ihrer BG)

Dies ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG, in Verbindung mit der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V 2.


Wenn Sie als Unternehmer oder Vorgesetzter Ihre Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen wollen, stoßen Sie auf Begriffe wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung, Ausbildung, Prävention, ArbSchG, AsiG, BetrSichV, ......

Sie können sich nicht in allen Gesetzen und Vorschriften auskennen, die den heutigen Schutz Ihrer Mitarbeiter auf der Arbeit regeln.

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie neben dem Betriebsarzt bei all diesen Aufgaben.

Das Gesetz definiert unsere Aufgaben Ihnen gegenüber.

Die von Ihnen nachzuweisenden Einsatzsatzzeiten Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt

sich aus der DGUV Vorschrift 2


Bestellen Sie uns als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit !

     

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