Lärmmessung

Lärmmessung am Arbeitsplatz


Lärm


- macht krank

- kann erhöhten Stress verursachen

- kann zu bleibenden Schäden führen


- kann zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führen,

- mindert die Arbeitsleistung

- kann die Kommunikationsfähigkeit mindern

- kann einsam machen


- verursacht dem Arbeitgeber vermeidbare Kosten


sollte minimiert bzw. vermieden werden !


Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 LärmVibrationsArbSchV bei Lärmeinwirkungen können Lärmmessungen erforderlich sein.

Die Vorgaben hierzu finden sie in § 3(1) LärmVibrationsArbSchV:

"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm ... ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.

Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu hat er die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten."

Lässt sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte durch z.B. Herstellerinformationen der Maschinen nicht sicher ermitteln,muss der Arbeitgeber die Exposition durch Messungen festzustellen.

Der untere Auslösewert (Lex8h >= 80 dB(A), oderLpCpeak >= 135 dB (C) )

und/oder obere Auslösewert (Lex8h >= 85 dB(A), oderLpCpeak >= 137 dB (C) ) sind ausschlaggebend.

Je nach Ergebnis muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen.

 

Der Arbeitgeber darf gem. TRLV mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die notwendige Fachkunde verfügen.

Wir verfügen über die notwendige Fachkunde!


Sprechen Sie uns an, rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Nachricht:

Wir schauen uns gemeinsam die betroffenen Arbeitsplätze an, besprechen die Möglichkeit der Durchführung von Messungen,

führen diese durch und erstellen Ihnen einen aussagekräftigen Meßbericht. Meßergebnisse sind nach TRLV 30 Jahre aufzubewahren!

zur TRLV (technische Richtlinie zur Lärm- und Vibrationsverordnung)
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